Allgemeine Geschäftsbedingungen
TEIL I - Geltungsbereich & Änderungen
§1 Geltung
1.1 Geltungsbereich
Die new-data-services GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Meik Sievertsen und Sebastian Niendieck, Alexanderstr. 188-190, 26121 Oldenburg (im folgenden NDS genannt) erbringt ihre Dienstleistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sie gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts i. S. d. § 14 BGB ist. NDS erbringt keine Leistungen für Privatpersonen oder Verbraucher i. S. d. §13 BGB. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart oder erwähnt werden.
1.2 Gültigkeit
Für jede Geschäftsbeziehung gelten die AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
§2 Abweichungen, Änderungen & Nebenabreden
2.1 Abweichungen
Etwaige Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn NDS sie schriftlich bestätigt. Auch das Außerkraftsetzen dieser Schriftformklausel bedarf der Schriftform. Eine nicht erfolgte Zurückweisung gegenläufiger AGB des Kunden stellt keine Zustimmung dar.
2.2 Änderungen & Ergänzungen
NDS ist jederzeit berechtigt, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen. Der Kunde hat das Recht, einer solchen Änderung zu widersprechen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. NDS weist seine Kunden schriftlich oder via E-Mail bei Beginn der Frist besonders darauf hin, dass die Änderungsmitteilung als akzeptiert gilt, wenn der Kunde ihr nicht binnen vier Wochen widerspricht.
2.3 Nebenabreden
Individuelle Absprachen sowie Nebenabreden und Ergänzungen haben Vorrang zu den AGB, soweit sie schriftlich festgehalten wurden und ihnen durch alle beteiligten Parteien zugestimmt wurde.
TEIL II - Angebot, Vertragsschluss & -gegenstand
§1 Angebot
1.1 Angebot
Als Grundlage für den Vertragsgegenstand erstellt NDS dem Kunden ein Angebot, welches einer Annahme durch den Kunden bedarf. Das Angebot umfasst mindestens den Umfang der Dienstleistung inkl. Leistungsbeschreibung und die Vergütung in Euro (€).
1.2 Gültigkeit
Durch NDS erstellte Angebote sind vorbehaltlich anderer Angaben ab Eingang bei dem Kunden (i. S. d. §130 BGB) 30 Tage lang gültig.
1.3 Ablehnung
NDS behält sich das Recht vor, Auftrags- bzw. Vertragsanfragen unbegründet abzulehnen.
1.4 Abgrenzung
Beschreibungen und Darstellungen auf Webseiten, in Prospekten, schriftlichem oder E-Mail-Verkehr etc. stellen keine verbindlichen Angebote dar.
§2 Vertragsschluss & -gegenstand
2.1 Vertragsschluss
Ein Auftrag, also das Vertragsverhältnis zwischen NDS und dem Kunden, kommt zustande
a) wenn ein durch NDS erstelltes Angebotsdokument durch den Kunden signiert und somit angenommen wird; eine digitale Unterschrift über die Angebots-Software MOCO kann hierbei eine händische Unterschrift ersetzen.
b) mit der Inanspruchnahme der Leistung und somit ein konkludentes Handeln durch den Kunden.
Etwaige Beanstandungen des Vertragsgegenstandes sind vorab an NDS direkt zu richten.
2.2 Vertragsgegenstand
NDS als Auftragnehmer schuldet dabei die im Vertrag vereinbarten Leistungen gegenüber dem Kunden als Auftraggeber. Der Kunde als Auftraggeber schuldet der NDS als Auftragnehmer die Zahlung der im Vertrag vereinbarten Vergütung.
2.3 Ort der Tätigkeit
NDS ist in der Wahl des Ortes für die Durchführung der Aufträge frei.
2.4 Service-Zeiten
Wenn nicht abweichend vereinbart, ist NDS für den Kunden während der folgenden Service-Zeiten erreichbar:
Montag - Donnerstag |
Freitag |
Samstag, Sonntag & feiertags |
|
---|---|---|---|
Persönlich und telefonisch |
Von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
Von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr |
nicht erreichbar |
Per E-Mail oder den NDS-Helpdesk (Support) |
E-Mails und Anfragen über den NDS-Helpdesk können jederzeit zugestellt werden und werden schnellstmöglich oder ggf. nach gesonderter Vereinbarung / gemäß SLA bearbeitet. |
E-Mails und Anfragen über den NDS-Helpdesk können jederzeit zugestellt werden und werden schnellstmöglich oder ggf. nach gesonderter Vereinbarung / gemäß SLA bearbeitet. |
E-Mails und Anfragen über den NDS-Helpdesk können jederzeit zugestellt werden und werden schnellstmöglich oder ggf. nach gesonderter Vereinbarung / gemäß SLA bearbeitet. |
2.5 Rechtliche Anforderungen
a) Die nachfolgenden Bestimmungen in diesem Abschnitt regeln die rechtliche Verantwortung und die rechtlichen Verpflichtungen zwischen NDS und dem Kunden, sofern sie nicht ausdrücklich in der Auftragsbeschreibung festgelegt wurden.
b) Die Dienstleistungen von NDS umfassen keine rechtliche Prüfung oder rechtliche Beratung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf markenrechtliche, urheberrechtliche, datenschutzrechtliche, wettbewerbsrechtliche oder standesrechtliche Angelegenheiten sowie die Erfüllung gesetzlicher Informationspflichten des Kunden, wie beispielsweise Anbieterkennzeichnung, Datenschutzerklärung und Verbraucherinformation bei Fernabsatzverträgen.
c) Falls NDS dem Kunden rechtliche Dokumente zur Verfügung stellt, wie beispielsweise Ergänzungen zur Datenschutzerklärung, handelt es sich dabei lediglich um rechtliche Vorlagen, die keine Garantie für Richtigkeit und Vollständigkeit bieten. Der Kunde ist verpflichtet, diese individuell zu überprüfen.
§3 Änderungen des Vertragsgegenstandes
3.1 Änderungsanforderungen
Eine nachträgliche Änderungsanforderung an den vereinbarten Leistungsumfang oder die durch den Kunden mitgeteilte Sachlage eines Angebotes oder Vertragsgegenstandes ist als Änderungsanforderung (auch: Change Request) anzusehen.
Eine Änderungsanforderung umfasst dabei, ist jedoch nicht limitiert auf, Änderungen technischer Natur, Leistungs- oder Prozess- oder Produktänderungen und hat mindestens die Beschreibung der Leistungs-, Prozess- oder Produkteigenschaft, die geändert werden soll (konkret den Ist-Status), die Beschreibung der Leistungs-, Prozess- oder Produkteigenschaft, die hergestellt werden soll (Soll-Status) sowie eine Begründung für die Änderung zu beinhalten.
3.2 Folgeangebot
Ändert sich nach Abgabe eines Angebotes oder nach Vertragsschluss der vereinbarte Leistungsumfang oder die durch den Kunden mitgeteilte Sachlage, welche als Grundlage für das Angebot bzw. den Vertrag galt, so erstellt NDS ein Angebot über die Mehr- oder Minderkosten, es sei denn, der Kunde verzichtet explizit auf ein gesondertes Angebot. Ist im Angebot bzw. Vertrag explizit die Vereinbarung über eine Vergütung nach Aufwand ausgewiesen, informiert NDS den Kunden über die Mehr- oder Minderkosten und verrechnet diese zu den vereinbarten Stundensätzen.
3.3 Verzögerungen & Fristverlängerungen
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die nachträgliche Anpassung des Angebotes bzw. Vertragsgegenstandes Verzögerungen bzw. Verlängerungen der vereinbarten Fristen zur Folge haben. Ferner nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass die Arbeiten an den von der Änderung des Umfangs oder der allg. Sachlage betroffenen Leistungen durch NDS nach eigenem Ermessen unterbrochen werden können, sofern eine Annahme oder Ablehnung eines Angebotes über Mehraufwände durch den Kunden noch aussteht oder ein veränderter Umfang bzw. eine veränderte Sachlage nicht endgültig zwischen den Vertragsparteien geklärt ist.
3.4 Ablehnung von Änderungsanforderungen
NDS behält sich das Recht vor, Änderungsanforderungen abzulehnen, wenn diese nicht ausreichend dokumentiert wurden, sich mit den vorhandenen Ressourcen und / oder Fähigkeiten nicht realisieren lassen, die Änderungen in einen erheblichen Mehraufwand für NDS münden oder eine erhebliche zeitliche Verzögerung für das Projekt bedeuten.
TEIL III – Besondere Bestimmungen
§1 Agenturleistungen
1.1 Leistungen
Die Leistungen von NDS umfassen u. a. folgende Agenturleistungen: Analyse- und Beratungsdienstleistungen, digitale Mediengestaltung (UX- / UI-Konzepte), (Neu-) Entwicklung von Corporate Webseiten, Online-Shops und Software, Betrieb und Wartung der genannten Produkte sowie Support-Dienstleistungen in konkretem Bezug zu den Produkten. Detaillierte Leistungen sind einer jeweiligen Vertragsvereinbarung zu entnehmen.
1.2 Vertragsart
Der zugrundeliegende Vertrag ist ein Werkvertrag, wenn die Zielsetzung die Erreichung eines konkreten Erfolges (bspw. Schaffung eines konkreten Werkes) umfasst. In allen anderen Fällen handelt es sich um einen Dienstvertrag.
1.3 Auftragsbeschreibung
Der Vertrag umfasst eine Auftragsbeschreibung. Für diese gelten hinsichtlich der Form keinerlei Vorgaben, sie kann demnach in Form eines Angebotes, einer formlosen Auftragsbeschreibung oder auch eines Lasten- / Pflichtenheftes vorliegen. Festzuhalten sind im Zuge der Auftragsbeschreibung: der vertraglich geschuldete Leistungsumfang, die Rahmenbedingungen, ggf. Anwendungsfälle / -gebiete, ggf. Funktionen inkl. Umfang und Abgrenzung, ggf. ein Zeit- und Ablaufplan, ggf. Dokumentationen, ggf. spezielle Mitwirkungspflichten, sowie ggf. auftragsspezifische Absprachen oder -bestandteile. Für nicht oder unzureichend in der Auftragsbeschreibung aufgeführte Leistungsbeschreibungen gilt: Zur Erfüllung des vereinbarten Vertragszwecks werden notwendige, branchenübliche Aufgaben und Methoden auf die zu erbringenden Leistungen angewendet. Nachträgliche Anpassungen an der Auftragsbeschreibung werden nur durch ausdrückliche schriftliche Bestätigung aller Vertragsparteien wirksam.
1.4. Externe Software
Wird im Zuge des Auftrags die Installation von Software auf den Systemen des Kunden notwendig, werden diese durch einen autorisierten Administrator auf Kundenseite durchgeführt. Die Kosten für diese Software entrichtet der Kunde, wenn nicht anders vereinbart, selbst an den Software-Anbieter. Etwaige Dokumentationsleistungen, Anwenderschulungen o. ä. sind gesondert zu vereinbaren.
1.5 Kostenlose Zusatzleistungen
Soweit NDS kostenlose Zusatzleistungen zur Verfügung stellt, hat der Kunde auf ihre Erbringung keinen Erfüllungsanspruch. NDS ist befugt, solche bisher vergütungsfrei zur Verfügung gestellten Dienste innerhalb einer Frist von 48 Stunden einzustellen, zu ändern oder nur noch gegen Entgelt anzubieten. In diesem Fall informiert NDS den Kunden unverzüglich schriftlich oder via E-Mail.
§2 Zusammenarbeit & Pflichten des Kunden
2.1 Kundendaten
Der Kunde sichert zu, dass die von ihm angegebenen Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, NDS unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von NDS binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Bankdaten (IBAN, BIC) des Kunden.
2.2 Passwörter
Der Kunde verpflichtet sich, NDS zum Zwecke des Zugangs zu deren Diensten erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und NDS unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten ein Passwort bekannt ist.
2.3 Vertrauensverhältnis
NDS und der Kunde arbeiten in einem vertrauensvollen Verhältnis zusammen. Für den Fall, dass eine der Vertragsparteien Abweichungen von dem vereinbarten Umfang oder Vorgehen feststellt oder Zweifel an der Richtigkeit der Vorgehensweise des
anderen Vertragspartners hegt, sind diese unverzüglich zwischen den Vertragsparteien offenzulegen.
2.4 Mitwirkungspflicht
a) Dem Kunden obliegt eine Mitwirkungspflicht an der durch NDS vertraglich geschuldeten Leistung. Er hat, sofern erforderlich, NDS durch eine fristgerechte, rechtzeitige und vollständige Bereitstellung von benötigten Informationen und Daten über festgelegte Kanäle zu unterstützen und vereinbarte Fristen (z. B. für die Bereitstellung von Material, Feedback oder Freigaben) einzuhalten. Je nach Umfang der Vertragsvereinbarung kann die Mitwirkungspflicht erweitert werden, bspw. um die kostenfreie Bereitstellung von Hard- oder Software, Zugangsdaten, Personalressourcen für bspw. Abnahmen oder Testings, (technische) Ansprechpartner sowie Unterstützung, z. B. im Falle einer Schnittstellen-Anbindung, etc.
b) Ferner verständigen sich NDS und der Kunde darauf, in den regelmäßigen Austausch über Fortschritte und (mögliche) Hindernisse in der Leistungserbringung zu gehen, diese offen anzusprechen und gemeinsam notwendige Maßnahmen festzulegen, die positiv auf die Erfüllung des Vertragsgegenstandes einwirken und Hindernissen gegenlenken.
c) Offenbaren sich dem Kunden Fehler, Unzulänglichkeiten oder Unvollständigkeiten in den im Zuge seiner Mitwirkungspflicht bereitgestellten Informationen, Daten, etc., so teilt er NDS diese unverzüglich nach Bekanntwerden mit.
d) Im Verlauf der Auftragsbearbeitung können sich weitere Mitwirkungspflichten entwickeln, welche zwischen dem Kunden und NDS gesondert abgestimmt und schriftlich festgehalten werden.
2.5 Ansprechpartner
Der Kunde benennt einen Ansprechpartner im Rahmen der Mitwirkungspflicht, welcher NDS während der gesamten Laufzeit eines Auftrages verbindlich zur Verfügung steht. Der Ansprechpartner ist im Zuge der Mitwirkungspflicht verantwortlich für die Beantwortung von Fragen, das Herbeiführen von Entscheidungen und Beschlüssen sowie weitere auftragsrelevante Kommunikation mit einem oder mehreren ausgewiesenen Ansprechpartnern seitens NDS - auch kurzfristig. In diesem Zuge hat der Ansprechpartner auf Kundenseite ggf. dafür zu sorgen, die Informationen, Antworten, Entscheidungen und Beschlüsse von dritten berechtigten Personen einzuholen und NDS bereitzustellen, wenn dies notwendig wird.
2.6 Unzureichende Mitwirkung
Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflicht unzureichend oder gar nicht, kann dies seitens NDS zu Mehraufwänden und Verzögerungen in der Auftragserfüllung führen, für welche NDS nicht haftbar gemacht werden kann. Diese Mehraufwände kann NDS dem Kunden gegenüber geltend machen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sich vereinbarte Fristen entsprechend verzögern können.
Ist es NDS im schlimmsten Fall nicht möglich, aufgrund der Pflichtverletzung die vertraglich vereinbarte Leistung zu erbringen, kann dies zu einer vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses führen.
2.7 Rechte & Lizenzen
Der Kunde gewährleistet, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind und deren Veröffentlichung nicht gegen geltendes Recht verstößt oder versichert, an etwaigem Material, welches NDS bereitgestellt wird, die erforderlichen Rechte zur Weiterverwendung zu halten. Hierzu gehören auch Inhalte und deren Quellen, die der Kunde NDS im Zusammenhang mit deren Aufgabenübernahme empfiehlt oder vorschlägt.
Die Beschaffung entsprechender Rechte oder Lizenzen obliegt dem Kunden.
§3 Fristen & Termine
3.1 Verbindlichkeit
Durch NDS vorgegebene (Liefer-) Termine und Fristen sind grundsätzlich als unverbindliche Angaben zu verstehen, es sei denn, der Kunde hat mit NDS ausdrücklich eine feste Frist oder einen festen Termin vereinbart.
3.2 Beginn
Wird zwischen dem Kunden und NDS explizit der Beschluss über eine verbindliche (Liefer-) Frist gefasst, so beginnt diese erst nach Bereitstellung aller zu beschaffenden Informationen, Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben durch den Kunden. Gleiche Voraussetzung gilt für die Vereinbarung eines (Liefer-) Termins.
3.3 Einhaltung
Eine verbindliche (Liefer-) Frist bzw. ein (Liefer-) Termin gelten als eingehalten, wenn die Leistung gemäß Leistungsbeschreibung aus dem Vertrag bis zu ihrem Ablauf erfolgt ist.
3.4 Verzögerung
a) Verzögerungen, welche außerhalb des Verantwortungsbereiches von NDS liegen, bspw. durch höhere Gewalt, hat NDS nicht zu vertreten. NDS ist dazu verpflichtet, dem Kunden diese umgehend anzuzeigen.
b) Verzögerungen unter Umständen, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, bspw. eine Pflichtverletzung zur Mitwirkung des Kunden, hat NDS ebenfalls nicht zu vertreten. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferanten des Kunden eintreten. Der Kunde ist verpflichtet, NDS diese Umstände umgehend anzuzeigen. NDS ist berechtigt, die vereinbarten Fristen und Termine mindestens um die Dauer der Verzögerung zzgl. einer angemessenen Frist zu verschieben.
c) Für Verzögerungen oder die Nichteinhaltung von nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbarten (Liefer-) Fristen und Terminen kann NDS nicht haftbar gemacht werden.
§4 Abnahme & Eigentumsvorbehalt
4.1 Abnahme
Sofern keine der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme verlangt oder sofern der von einer Partei verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand nicht zustande kommt, der vom Kunden zu vertreten ist, gilt die vertragliche Leistung von NDS mit Nutzung durch den Kunden als abgenommen. Wird die vertragliche Leistung durch den Kunden nicht abgenommen, so hat er binnen einer angemessenen, durch NDS vorgegebenen Frist eine Auflistung aller hindernden Mängel inkl. ausführlicher Beschreibung vorzunehmen. NDS hat diese unverzüglich zu prüfen, ggf. zu beheben und dem Kunden eine mangelfreie, abnahmefähige Version der vertraglich geschuldeten Leistung bereitzustellen.
4.2 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt die gesamte erbrachte Leistung Eigentum von NDS. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann NDS, unbeschadet sonstiger Rechte, die erbrachte Leistung zur Sicherung ihrer Rechte zurücknehmen, wenn sie dies dem Kunden angekündigt und ihm eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.
TEIL IV - Vergütung & Abrechnung
§1 Vergütung
1.1 Umfang der Vergütung
Die Vergütung ergibt sich aus dem geschlossenen Vertrag. Wenn nicht anderweitig im Vertrag festgelegt, sind die vereinbarten Preise Festpreise. Wird keine feste Vergütung vereinbart, bemisst sich die Vergütung nach dem Aufwand.
1.2 Angebote
Ein Erstgespräch von einer Dauer bis max. einer Stunde ist, soweit nicht anderweitig vereinbart, nicht durch den Kunden oder NDS zu vergüten. Etwaige daraus resultierende Präsentationen, Pitches, Verhandlungen, Ausarbeitungen von Angeboten oder Beratungsdienstleistungen sind nach Abstimmung entsprechend gesondert oder werden über den zu schließenden Vertrag als Aufwände vergütet.
1.3 Fälligkeit
Die Vergütung wird zum vereinbarten Zeitpunkt fällig.
1.4 Sätze
Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bzw. der Leistungserbringung gültigen Stunden- bzw. Tagessätze von NDS. Eine Arbeitsstunde umfasst dabei 60 Minuten, ein Personentag (PT) umfasst acht Arbeitsstunden.
1.5 Preisanpassungen
NDS behält sich das Recht vor, insbesondere in Dauerschuldverhältnissen, jederzeit eine angemessene Anhebung der geltenden Sätze vorzunehmen. Diese bedarf einer Ankündigung per E-Mail mit einer Vorlaufzeit von mind. vier Kalenderwochen vor Inkrafttreten. Erhöhen sich die Einkaufspreise für Drittleistungen und -produkte (bspw. Domain- oder Lizenzkosten), kann NDS die Erhöhung im gleichen Verhältnis an den Kunden weiterbelasten. Vergünstigungen werden sofort eingerichtet.
1.6 Sonderkündigungsrecht
Sofern die Preissteigerung deutlich über dem Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten liegt, steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der neuen Preise zu. Übt der Kunde das Kündigungsrecht nicht aus, wird der Vertrag mit den neuen Konditionen fortgesetzt.
1.7 Vergütung außerhalb der Kernarbeitszeiten
Die zuschlagsfreie Arbeitszeit liegt Montag bis Freitag in der Zeit von 07:00 - 18:59 Uhr. Arbeiten außerhalb der zuschlagsfreien Zeiten werden mit folgenden Zuschlägen vergütet:
Montag bis Freitag |
Samstag |
Samstag |
Sonntag und feiertags |
|
---|---|---|---|---|
Zeitraum |
Von 19:00 Uhr bis 06:59 Uhr |
Von 09:00 Uhr bis 19:59 Uhr |
Von 20:00 Uhr bis 08:59 Uhr |
Von 00:00 Uhr bis 23:59 Uhr |
Zuschlag |
50 % |
75 % |
100 % |
100 % |
Die Zuschläge finden auch für Arbeiten außerhalb der zuschlagsfreien Arbeitszeiten Anwendung, die aufgrund unvollständiger oder inkorrekter Angaben des Kunden, durch Pflichtverletzungen des Kunden oder aufgrund unsachgemäßen Systemgebrauchs durch den Kunden notwendig werden.
1.8 Sondervergütung für Geschäftsreisen
NDS hat einen Anspruch auf die Erstattung von über die Erbringung der Leistung hinaus notwendigen Aufwendungen im Bereich der Reisekosten. Diese berechnen sich wie folgt:
Art des Reisemittels |
Erstattbarer Betrag |
Berechnungsgrundlage / Voraussetzung |
---|---|---|
PKW-Fahrt (ab einer Strecke von mind. 10 Km) |
0,30 Euro / Km (netto) |
Grundlage der Berechnung ist die schnellste verfügbare mautfreie Strecke nach einem handelsüblichen Routenplaner. Ausgangsort ist immer der Firmensitz von NDS, sofern nicht anders vereinbart. |
Zugreise (reine Reisezeit bis vier Stunden) |
Tatsächlich angefallene Kosten für Bahnfahrten in der 2. Klasse, Normalpreisticket, inkl. Sitzplatzreservierung (gesamter Reiseverlauf, wo möglich). |
Grundlage der Berechnung ist die schnellste verfügbare Verbindung im Nah- und Fernverkehr, welche eine rechtzeitige An- und Abreise zu ggf. vereinbarten Terminen gewährleistet. Ausgangsort ist der nächstgelegene Bahnhof des Firmensitzes von NDS, Zielort ist der nächstgelegene Bahnhof des Firmensitzes des Kunden. Abweichungen können gesondert vereinbart werden. |
Zugreise (reine Reisezeit bis vier Stunden) |
Tatsächlich angefallene Kosten für Bahnfahrten in der 1. Klasse, Normalpreisticket, inkl. Sitzplatzreservierung (gesamter Reiseverlauf, wo möglich). |
Grundlage der Berechnung ist die schnellste verfügbare Verbindung im Nah- und Fernverkehr, welche eine rechtzeitige An- und Abreise zu ggf. vereinbarten Terminen gewährleistet. Ausgangsort ist der nächstgelegene Bahnhof des Firmensitzes von NDS, Zielort ist der nächstgelegene Bahnhof des Firmensitzes des Kunden. Abweichungen können gesondert vereinbart werden. |
Flugreise |
Gesondert zu vereinbaren |
Gesondert zu vereinbaren |
NDS hat darüber hinaus den Anspruch auf die Erstattung von über die Erbringung der Leistung hinaus notwendigen Aufwendungen im Bereich von Übernachtungskosten und Spesen.
§2 Abrechnung
2.1 Rechnungsumfang
NDS rechnet etwaige Arbeiten im Viertelstundentakt ab. Somit beträgt die kleinste abrechenbare Einheit 15 Minuten. Die in Rechnung gestellten Preise umfassen, wenn nicht anderweitig vereinbart, sämtliche Abgaben, Kosten und Gebühren, die NDS entstanden sind. Für weiterführende Kosten, wie bspw. fortlaufende Lizenzkosten, ist eine gesonderte Vereinbarung zu treffen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer zum Datum der Rechnungslegung.
2.2 Abrechnung von Betriebs-, Wartungs- & Domainkosten
Tarife aus Verträgen für den Betrieb und die Wartung, welche 10,00 € pro Monat unterschreiten, werden für 12 Monate im Voraus abgerechnet. Sonstige Tarife aus Verträgen für den Betrieb und die Wartung werden für drei Monate im Voraus abgerechnet, falls nicht anders vereinbart. Die Registrierungsgebühren für Domains werden gesondert für ein Jahr im Voraus im Monat der Registrierung abgerechnet und können nicht, auch nicht anteilig, zurückerstattet werden.
2.3 Abrechnung von Sondervergütung oder Zusatzaufwänden
Die Abrechnung von gesondert vereinbarten Vergütungen, wie bspw. Reisekosten, oder von etwaigen Mehraufwänden, für welche keine gesonderte Vereinbarung getroffen, über die der Kunde jedoch informiert wurde, erfolgt, wenn nicht explizit anderweitig vereinbart, mit der regulären Abrechnung eines Auftrages in dem jeweiligen Monat, in dem diese angefallen sind. Hierzu zählen auch Setup-Gebühren und wegen Vertragsschluss, Vertragsänderung oder ähnlichen Fällen anteilig anfallende Entgelte, welche separat in Rechnung gestellt werden. Zuvor genannte Sondervergütungen, Mehraufwände und Entgelte werden entsprechend im Rechnungsdokument als Sondervergütungen oder Zusatzaufwände ausgewiesen.
2.4 Rechnungsbeträge
Sämtliche Beträge verstehen sich als Nettobeträge exklusiv der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer, es sei denn, dies wurde ausdrücklich anders vereinbart und ausgewiesen.
2.5 Verrechenbarkeit
Etwaige Aufwände, die im Zeitraum der Leistungserbringung auf Fehler seitens NDS zurückzuführen sind, werden dem Kunden nicht oder nur zu Teilen in Rechnung gestellt. Diese Aufwände sind jedoch voll verrechenbar, wenn die Umstände, die zur Entstehung dieser Aufwände führen, außerhalb des Verantwortungsbereiches von NDS liegen. Hierzu zählen auch jene Umstände, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, bspw. entstanden durch Pflichtverletzungen des Kunden oder aufgrund unsachgemäßen Systemgebrauchs durch den Kunden.
2.6 Leistungsnachweis
Wenn nicht bereits im Rechnungsumfang enthalten, hat NDS auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden hin einen Leistungsnachweis für eine Rechnung vorzulegen.
2.7 Vorzeitige Vertragsbeendigung
Im Falle einer vorzeitigen Vertragsbeendigung seitens des Kunden hat NDS einen Anspruch auf die volle Vergütung gemäß Vereinbarung.
2.8 Rechnungsstellung & -versand
Für jeden Auftrag ist eine gesonderte Rechnung durch NDS zu erstellen. Die Rechnungserstellung erfolgt durch NDS in digitaler Form. Die Bereitstellung erfolgt per E-Mail an einen oder mehrere zuvor vereinbarte Ansprechpartner oder eine Rechnungsstelle seitens des Kunden. Die Rechnung gilt als erhalten, wenn sie an die Domain des Kunden oder eine andere bekannte E-Mail-Adresse übersandt worden ist.
2.9. Einwendungen
Einwendungen gegen durch NDS gestellte Rechnungen sind vom Kunden innerhalb von 30 Tagen nach deren Zugang schriftlich geltend zu machen. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Der Kunde kann nach Fristablauf eine Berichtigung der Rechnungen verlangen, sofern er die Unrichtigkeit der Abrechnung nachweisen kann.
2.10 Zahlungsplan
Wenn nicht anderweitig vereinbart und im Vertrag ausgewiesen, umfasst der Zahlungsplan eine monatliche Abrechnung nach Aufwand. Dies gilt auch für vereinbarte Festpreise. Die Abrechnung erfolgt bis zum 15. eines Kalendermonats für den vorangegangenen Monat.
2.11 Zahlungsziel
Das Zahlungsziel beträgt ohne Abzug 14 Tage nach Rechnungsdatum, wenn nicht anderweitig vereinbart.
2.12 Zahlungsverzug
Wird das Zahlungsziel verfehlt, so sendet NDS dem Kunden zunächst ohne entstehende Kosten eine einmalige Zahlungserinnerung. Reagiert der Kunde auf die Mitteilung über den Zahlungsverzug nicht binnen einer Kalenderwoche mit der Durchführung der Zahlung, wird der ausstehende Rechnungsbetrag – sofern der Kunde Vollkaufmann ist – vom Fälligkeitszeitpunkt an zusätzlich in Höhe von 10 % jährlich verzinst. Sofern der Kunde Nicht-Kaufmann ist, schuldet er im Falle des Verzugs Zinsen in Höhe von 10 % jährlich, falls er keinen wesentlich niedrigeren Zinsschaden nachweist. Sollte sich der Kunde länger als 60 Tage mit seinen fälligen Zahlungen in Verzug befinden, ist NDS zur fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigt. Dies lässt die Geltendmachung weiterer Rechte unberührt.
2.13 Übertragung der Nutzungsrechte
Nach Zahlung der Gesamtsumme des Auftrages werden sämtliche Nutzungsrechte oder Nutzungsrechte in einem abgestimmten Umfang von NDS an den Kunden übertragen.
TEIL V – Gewährleistung, Beanstandung & Haftung
§1 Gewährleistung
a) NDS verpflichtet sich, Webseiten so zu erstellen, dass sie in Bezug auf die Antwortzeiten vergleichbar sind mit anderen Internetangeboten ähnlicher Inhalte und ähnlichen Umfangs sowie vergleichbarer Serverumgebung, vorausgesetzt, der Endnutzer verwendet vergleichbare Internetverbindungen und technische Geräte zum Aufruf des Internetauftritts. Die Webseiten müssen in den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gängigen Browsern und Auflösungen ordnungsgemäß funktionieren. Als nicht gängig gelten Browser-Versionen, die älter als ein Jahr sind, sowie Browser und Bildschirmauflösungen, die weniger als 10% des Marktes ausmachen.
b) NDS weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Hard- und Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungskombinationen fehlerfrei arbeitet oder gegen Manipulation durch Dritte geschützt werden kann. NDS garantiert nicht, dass durch NDS eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software den Anforderungen des Kunden genügen, für bestimmte Anwendungen geeignet ist, ferner, dass diese absturz-, fehler- und virenfrei ist. NDS gewährleistet gegenüber dem Kunden nur, dass durch NDS eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software zum Überlassungszeitpunkt, unter normalen Betriebsbedingungen und bei normaler Instandhaltung im Wesentlichen gemäß Leistungsbeschreibung
des Herstellers funktioniert. Für bekannte Fehler seitens des Herstellers übernimmt NDS keinerlei Gewährleistung.
§2 Mängel und Beanstandung
2.1 Mangel
Ein Mangel i. S. dieser AGB ist die Abweichung des Ist- von dem vertraglich geregelten Soll-Zustand einer erbrachten Leistung.
2.2 Abgrenzung
a) Sachmängelansprüche bestehen nicht bei geringfügigen Abweichungen von der vereinbarten oder erwarteten Qualität und bei nur geringfügigen Beeinträchtigungen der Gebrauchstauglichkeit. Die Angaben in der Auftragsbeschreibung gelten nicht als Garantie, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.
b) Bei Aktualisierungen, Upgrades und neuen Versionen von Software sind die Gewährleistungsansprüche auf die Neuerungen in der Aktualisierung, im Upgrade oder in der neuen Version im Vergleich zum vorherigen Versionsstand beschränkt.
2.3 Anspruch auf Ersatz & Nachbesserung
Wenn der Kunde aufgrund eines Mangels eine Nachbesserung verlangt, steht NDS das Recht zur Wahl zwischen Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Ersatzleistung zu. Nach Ablauf einer angemessenen Frist, die der Kunde nach einem ersten erfolglosen Nachbesserungsversuch gesetzt hat, und nach weiterem erfolglosem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist oder nach einer angemessenen Anzahl von erfolglosen Nachbesserungs-, Ersatzlieferungs- oder Ersatzleistungsversuchen, kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Vertrag mindern und Schadens- oder Aufwendungsersatz verlangen. Die Nacherfüllung kann auch durch Bereitstellung oder Installation einer neuen Programmversion oder eines Workarounds erfolgen. Wenn der Mangel die Funktionalität nicht oder nur geringfügig beeinträchtigt, ist NDS berechtigt, den Mangel durch Bereitstellung einer neuen Version oder eines Updates gemäß ihrer Versions-, Update- und Upgrade-Planung zu beheben. Weitere Gewährleistungsansprüche werden ausgeschlossen.
2.4 Mängelanzeige
Mängel müssen schriftlich gerügt und durch eine nachvollziehbare Beschreibung der Fehlererscheinungen dokumentiert werden, soweit möglich durch schriftliche und visuelle Aufzeichnungen oder andere veranschaulichende Unterlagen.
Die Angabe folgender Daten und Informationen ist im Zuge der Mängelanzeige notwendig:
Beschreibung des Mangels, idealerweise des Ist- und des Soll-Zustandes,
wenn nicht eindeutig: Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie der Fehler/Mangel reproduziert werden kann,
Zeitpunkt bzw. -raum, in welchem der Mangel auftrat oder wann das Auftreten bekannt wurde.
Empfehlenswert ist es ferner, folgende weitere Informationen zu liefern:
ggf. Angabe des Nutzers (bspw. Account-Inhaber), bei welchem der Mangel auftrat/auftritt,
ggf. Angabe, ob der Fehler / Mangel reproduzierbar ist, wenn ja, wie häufig, durch wen und zu welchem Zeitpunkt / in welchem Zeitraum,
ggf. Endgerät (Bsp.: MacBook Pro 2023), Betriebssystem (Bsp.: Windows 11) und Displayauflösung (Bsp.: 1920 x 1080),
ggf. Browser (Bsp.: Firefox 119.0 64-Bit),
Screenshot(s) und / oder Video(s), um den Fehler/Mangel leicht nachvollziehen zu können.
Die Rüge muss die Reproduktion des Fehlers ermöglichen. Gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflichten des Kunden bleiben hiervon unberührt.
2.5 Erlöschen von Gewährleistungsansprüchen
a) Änderungen oder Erweiterungen der Leistungen oder Software durch den Kunden oder Dritte führen zum Erlöschen der Gewährleistungsansprüche des Kunden, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass die Änderung oder Erweiterung nicht ursächlich für den Mangel ist. NDS haftet nicht für Mängel, die auf unsachgemäße Handhabung, Betriebsbedingungen oder die Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel durch den Kunden zurückzuführen sind.
b) Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt 12 Monate ab Abnahme der Leistung. Im Fall von Updates, Upgrades und neuen Versionen beginnt die Verjährungsfrist für diese Teile jeweils mit deren Abnahme.
2.6 Verweigern von Nacherfüllung
NDS kann die Nacherfüllung verweigern, bis der Kunde den vereinbarten Preis abzüglich eines Betrags, der der wirtschaftlichen Bedeutung des Mangels entspricht, bezahlt hat.
§3 Haftungsbeschränkung
3.1 Allgemeine Haftungsbeschränkung
NDS haftet nur für Schäden, die von NDS, ihren gesetzlichen Vertretern oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, es sei denn, es betrifft zugesicherte Eigenschaften. Die vorstehende Haftungsbeschränkung
betrifft vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche. Unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. NDS haftet nicht für die korrekte Funktion von Infrastrukturen oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von NDS oder deren Erfüllungsgehilfen liegen.
3.2 Spezielle Haftungsbeschränkung
Datenschäden oder Schäden durch Datenmissbrauch durch kriminelles Eindringen in NDS-Rechner können zum derzeitigen Stand nur zu einem gewissen Grad verhindert werden. NDS kann hier keine Haftung übernehmen. NDS kann ferner keine Haftung für Störungen innerhalb des Internets übernehmen.
TEIL VI - Datenschutz
§1 Datenverarbeitung
1.1 Personenbezogene Daten
NDS weist gemäß darauf hin, dass personenbezogene Daten zu Zwecken der Vertragsbegründung sowie -beendigung, zu Abrechnungszwecken im Rahmen der Vertragsdurchführung sowie zu Zwecken der Eigenwerbung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden und ggf. an beteiligte Kooperationspartner, Erfüllungsgehilfen und Dienstleister im nötigen Umfang weitergeleitet werden. Die Weitergabe an Dritte erfolgt nur insoweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Mit dem Vertragsschluss erklärt sich der Kunde mit der elektronischen Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner Daten einverstanden.
1.2 Domainregistrierung
Für eine Domainregistrierung werden die erforderlichen Daten notwendigerweise in der jeweiligen Whois-Datenbank des Registrars gespeichert, die weltweit frei abrufbar ist.
1.3 Datensicherungsmaßnahmen
Datensicherungsmaßnahmen sind entsprechend einschlägiger Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes durch die Vertragsparteien durchzuführen.
§2 Auskunftspflicht
NDS verpflichtet sich, dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erteilen. Der Provider wird weder diese Daten noch den Inhalt privater Nachrichten des Kunden ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten. Dies gilt nur insoweit nicht, als NDS gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Kunde nicht widerspricht.
§3 Datenübertragung
NDS weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass NDS das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten Daten trägt der Kunde deshalb selbst Sorge.
§4 Datenlöschung
Die gespeicherten Daten sind nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zu löschen. Auf Verlangen sind diese vorab herauszugeben.
TEIL VII – Kündigung
§1 Vertragslaufzeit
1.1 Ausdrückliche Vereinbarung
Im Zuge eines Auftrags schriftlich vereinbarte Vertragslaufzeiten gelten entsprechen der vertraglichen Vereinbarung.
1.2 Nicht ausdrückliche Vereinbarung
Wird die Vertragslaufzeit in einem Vertrag nicht ausdrücklich vereinbart, so läuft dieser auf unbestimmte Zeit.
1.3 Mindestvertragslaufzeit
Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Mindestvertragslaufzeit 12 Monate.
§2 Ordentliche Kündigung
2.1 Kündigungsfrist
Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden. Wird eine Kündigung durch den Kunden nicht rechtzeitig eingereicht, so verlängert sich die Laufzeit des Vertrages auf unbestimmte Zeit.
2.2 Form
Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2.3 Tarifwechsel & Preisanpassungen
Ein Tarifwechsel durch den Kunden ist zu jedem Monatsersten möglich.
Ist der Kunde mit einer Preisanpassung durch NDS, insbesondere in Dauerschuldverhältnissen, nicht einverstanden, ist er berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist zum Tag des Inkrafttretens der Preisanpassung zu kündigen.
2.4 Folgen
Sofern der Kunde seine Domain nicht spätestens zum Kündigungstermin in die Pflege eines anderen Providers gestellt hat, ist NDS berechtigt, die Domain im Namen des Kunden freizugeben oder die Domain nach Registrar-Direktpreisliste künftig
abzurechnen.
2.5 Selbständige und nicht selbständige Vertragsbestandteile
Die Kündigung von selbständig kündbaren Vertragsbestandteilen ist unter Einhaltung der Kündigungsfrist des Hauptvertrages möglich.
Nimmt der Kunde eine Kündigung eines nicht selbständigen Leistungsbausteins eines Vertragsverhältnisses vor, so berührt diese das Vertragsverhältnis nicht, sofern nicht das gesamte Vertragsverhältnis durch den Kunden gekündigt wird.
§3 Außerordentliche Kündigung
Jede Partei kann Verträge, welche basierend auf diesen AGB geschlossen wurden, aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn eine oder mehrere Vereinbarungen durch die jeweils andere
Vertragspartei nicht eingehalten wurden und nach einer schriftlichen Aufforderung eine Nachbesserung mit einer Frist von 14 Tagen nicht erfolgt ist. Eine schriftliche Aufforderung wird nicht notwendig, wenn eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses der betroffenen Partei unter Berücksichtigung aller Umstände und einer sorgfältigen Interessensabwägung beider Vertragsparteien unzumutbar ist.
NDS ist dem Kunden gegenüber nach einer außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses nicht weiter zur Erfüllung der vertraglichen Leistung verpflichtet und somit berechtigt, etwaige Kundendaten, die sich auf den Servern von NDS befinden, zu löschen. Die rechtzeitige Sicherung dieser Daten obliegt dem Kunden.
TEIL VIII - Schlussbestimmungen
§1 Freistellung
Der Kunde verpflichtet sich, NDS im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.
§2 Anwendbares Recht & Gerichtsstand
2.1 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2.2 Gerichtsstand
Sofern der Kunde Vollkaufmann ist, sind die für den Sitz von NDS örtlich zuständigen Gerichte ausschließlich zuständig. NDS kann Klagen gegen den Kunden auch an dessen Wohn- oder Geschäftssitz erheben.
§3 Schlussbestimmungen
3.1 Elektronische Erklärungen
Alle Erklärungen durch NDS können auf elektronischem Weg an den Kunden gerichtet werden. Dies gilt auch für Abrechnungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses.
3.2 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder der Lücke tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung nahe kommende Regelung, die von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.
Stand: November 2023